Leichte Sprache

Berufliche Massnahmen

Bei der gaw stehen folgende berufliche Massnahmen zur Verfügung – praxisnah, strukturiert und zielorientiert.

Aufbautraining

Das Aufbautraining dient dazu, dich an den Arbeitsprozess zu gewöhnen und deine gesundheitliche Situation zu stabilisieren. Ziel ist der schrittweise Aufbau von Pensum und Leistungsfähigkeit bis zu einer Arbeitsfähigkeit von 50%.

Abklärung

In der Abklärung finden wir gemeinsam heraus, wo du aktuell stehst. Wir klären deine beruflichen Fähigkeiten, deine Belastbarkeit und deine Interessen. So entsteht ein realistisches Bild deiner Möglichkeiten und der nächsten Schritte.

Arbeitstraining

Das Arbeitstraining dient dem weiteren Aufbau der Arbeitsfähigkeit, insbesondere in Bezug auf Präsenz, Leistungsfähigkeit und Kompetenzen. Der Übertritt in den ersten Arbeitsmarkt wird vorbereitet und spätestens nach drei Monaten begleitet.

Vorbereitende Massnahme

Die vorbereitende Massnahme dient dir dazu, mögliche Ausbildungswege praktisch zu überprüfen, deine Eignung abzuklären und dich an die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes zu gewöhnen, um den Einstieg in eine Ausbildung zu erleichtern.

Wir bieten dir

  • Ein strukturiertes Arbeitsumfeld
  • Individuelle Begleitung durch erfahrene Fachpersonen
  • Realistische Arbeitsaufträge mit klaren Anforderungen
  • Schrittweisen Aufbau von Arbeitsrhythmus und Belastbarkeit
  • Enge Zusammenarbeit mit der Invalidenversicherung

Ablauf

Nachdem deine IV-beratende Person mit uns Kontakt aufgenommen hat, wird deine Massnahme je nach Bedarf geplant. Während der gesamten Zeit wirst du individuell von unseren Fachpersonen begleitet und unterstützt.

Voraussetzungen

  • Eine laufende oder geplante Massnahme der Invalidenversicherung
  • Grundsätzliche Arbeitsfähigkeit mit Entwicklungspotenzial
  • Motivation, berufliche Kompetenzen aufzubauen oder zu festigen

Vielleicht gehörst du bald dazu?

Werde Teil unseres Teams und gestalte mit uns die Zukunft. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen.

Alessandro Meier, Leiter Berufliche Integration

Alessandro Meier

+41 61 317 66 10
intake atsymbol gaw dot ch

Häufige Fragen zum Thema «Berufliche Massnahmen»

Wer entscheidet, welche Massnahme ich mache?

Die Massnahme wird von der IV festgelegt.

Nein. Die IV entscheidet, ob eine Abklärung, ein Aufbau, ein Arbeitstraining, eine vorbereitende Massnahme oder eine Kombination davon sinnvoll ist.

Ja. Unfall- und Versicherungsschutz sind über die Invalidenversicherung geregelt.

Wir stehen eng mit dir und deiner IV-beratenden Person im Austausch, um gemeinsam mögliche nächste Schritte zu besprechen.

Bei Schwierigkeiten suchen wir zuerst gemeinsam Lösungen. Ein Abbruch erfolgt nur in Absprache mit der IV.

Mögliche Schritte sind eine Anstellung in der freien Wirtschaft oder weitere Eingliederungsmassnahmen.

Die Dauer ist individuell und richtet sich nach deinen Zielen und deinem Entwicklungsverlauf.

Ziel ist eine nachhaltige berufliche Eingliederung oder eine klare Perspektive für die nächsten Schritte.

Learn how we helped 100 top brands gain success