Berufschancen erhalten, verbessern, wiederherstellen.

Wollen Sie nach einer längeren Krankheit oder einem Unfall wieder ins Berufsleben einsteigen? Eine berufliche Massnahme kann Ihr Sprungbrett sein.

Für die Wiedereingliederung braucht es eine Anmeldung bei der zuständigen kantonalen IV-Stelle. In einem Aufnahmegespräch wird je nach Eignung ein Einsatz in einem der Arbeitsbereiche vereinbart. Arbeitsform und Arbeitsqualität können im Rahmen der Aufnahmebedingungen flexibel gestaltet werden.

Berufliche Massnahmen:

  • Schnuppereinsätze (1 Woche)
  • Abklärungen (3 Monate)
  • Arbeitstrainigs (3 - 6 Monate) inkl. Stellencoaching

 Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen:

  • Belastungstraining
  • Aufbautraining
  • Persönliches Coaching
  • Bewerbungscoaching

 

Berufliche Abklärung bietet die gaw in den folgenden Dienstleistungsbereichen:

  • Gastronomie
  • Hauswirtschaft
  • Verkauf (Lebensmittel)
  • Büro
  • IT
  • Verpackung & Versand
  • Rechnungswesen und Controlling
  • Gelati Gasparini

Die Aufnahmebedingungen für berufliche Massnahmen sind:

  • eine Arbeitsfähigkeit von mindestens vier Stunden pro Tag (ausser bei FI/IM)
  • eine rechtsgültige Verfügung der Invalidenversicherung.

Kontakt 
Ihre AnsprechpartnerInnen finden Sie hier.