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Wollen Sie nach einer längeren Krankheit oder einem Unfall wieder ins Berufsleben einsteigen? Eine berufliche Massnahme kann Ihr Sprungbrett sein. Für die Wiedereingliederung braucht es eine Anmeldung bei der zuständigen kantonalen IV-Stelle. In einem Aufnahmegespräch wird je nach Eignung ein Einsatz in einem der Arbeitsbereiche vereinbart. Arbeitsform und Arbeitsqualität können im Rahmen der Aufnahmebedingungen flexibel gestaltet werden. Berufliche Massnahmen:
Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen:
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Berufliche Abklärung bietet die gaw in den folgenden Dienstleistungsbereichen:
Die Aufnahmebedingungen für berufliche Massnahmen sind:
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Abendanlass im Restaurant Balade: Kräuter- und Blütenabend am Samstag, 12. Mai 2012. Mehr ...
Indische Woche in der Breite: In der Woche vom 23. bis zum 27. April 2012 haben wir in unserem Restaurant in der Breite eine indische Woche. Mehr...
Medienmitteilung zum Jubiläum "25 Jahre gaw". Erfahren Sie hier mehr ...
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